Bei Verbraucherdarlehen, wozu auch die Online Kredite gehören, gibt es eine gesetzliche Regelung für die Obergrenze der Verzugszinsen (§ 497 BGB, vgl. Kap. 13 Nr. 11). Wenn keine höhereren oder niedrigereren Kosten bewiesen werden können, ist der Satz von fünf Prozent über dem entsprechenden Basiszinssatz möglich (§ 288 BGB ). Realkredite haben einen Zinssatz von 2,5 Prozent über dem Basiszinssatz. Der geschuldete Betrag ist Grundlage der Berechnung, also Darlehenskapital, Kreditkosten, Zinsen und Bearbeitungsgebühren (§ 497 BGB; BGH NJW 79 S. 2089). Verzugszinsen werden gesondert gebucht und nur noch bis zu vier Prozent Zinseszinsen geschuldet (§§ 497 Abs. 2, 246 BGB). (weiterlesen…)
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