Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Ergänzung zu der privaten Altersvorsorge. Viele Arbeitnehmer haben leider noch nicht das richtige Wissen über diese Art von Altersvorsorge. Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer haben Anspruch auf diese Entgeltumwandlung. Hierbei fließt ein Teil des Bruttolohns in den Vertrag der Altersvorsorge. Bis zu 4% im Jahr sind dabei nach der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei möglich. Durch die Entgeltumwandlung entstehen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber steuerliche Vorteile. Bei einem hohen oder mittleren Verdienst, ist diese Anlagemöglichkeit nur von Vorteil.
Sollte der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls in dem Unternehmen ausscheiden, durch Altersgrenze, Invalidität oder Tod, steht ihm oder den Angehörigen eine Anwartschaft zu. Hierzu müssen aber die Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sein. Bei einer Entgeltumwandlung steht dem Begünstigten das Geld sofort zu. Ist die betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber finanziert worden – der Arbeitnehmer ist über 25 Jahre alt und der Vertrag besteht mindestens 5 Jahre – kann über das Geld auch sofort verfügt werden.
Es gibt fünf Varianten, die dem Arbeitnehmer für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung stehen. Vergleichen lohnt sich daher. Betriebliche Altersvorsorge Vergleich: – einfach mal einen Vergleich kostenlos anfordern.
So genannte Direktzusagen werden häufig von den großen Betrieben genutzt. Hier verpflichtet sich das Unternehmen, dem Arbeitnehmer in der Zukunft die Versorgungsleistungen zu erbringen. Auch bei Unterstützungskassen erbringen die Unternehmen die Versorgungsleistung, hierbei jedoch mit einer selbstständigen Kasse. Am beliebtesten sind die Direktversicherungen. Der Arbeitgeber schließt für seinen Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Der Arbeitnehmer ist der Begünstigte und der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Auch vermögenswirksame Leistung kann in den Altersvorsorge Vertrag fließen.
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