Häufig gibt es heutzutage noch viele Ausschlüsse im IT-Vermögensschadenbereich bei herkömmlichen Versicherungenskonzepten. An diesen Stellen sind die meisten Deckungslücken vorhanden: Stand der Technik, fehlende Datensicherung, nicht ausreichende Erprobung, Frist-/Terminüberschreitung, Verzug, Urheberrechtsverletzungen, Schadenersatz statt der Leistung. Im Schadensfall ist so eine Absicherung nicht gewährleistet und die Versicherung zahlt nicht.
Hier die wichtigsten Nachteile bestehender Bedingungswerke von IT Haftpflichtversicherungen im Überblick:
- Versicherte Tätigkeiten/geschlossene Deckung (Nur das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Risiko gilt mitversichert. (nicht alle IT-typischen Tätigkeiten ohne abschließende Aufzählung, wie bei einer offenen Deckung)
- Vorsorgeversicherung: Vermögensschäden € 0
- Erprobungsklausel: Das Vorhandensein einer Fehlfunktion, wie z. B. die fehlerhafte Datensicherung, die zu einem erheblichen Schaden führen kann, liefert letztendlich für den Versicherer immer den Anscheinsbeweis “frei Haus”, dass keine ausreichenden Tests vorgenommen wurden. In einem solchen Fall hätte ein Versicherer mit derartiger Klausel eine gute Möglichkeit dem IT-Dienstleister den Versicherungsschutz zu versagen.
- Stand der Technik Klausel: (z. B. Virensignaturen nicht älter als ein Monat. Firewall vorgeschrieben)
- Kein Versicherungsschutz bei Verzögerung der Leistung
- Zusatzschutz Eigenschadenversicherung “Rücktritt vom Vertrag” nicht möglich: Zusätzlich zum klassischen Haftpflichtrisiko kann auch das Eigenschadenrisiko Ihrer vergeblichen Aufwendungen versichert werden, die durch den berechtigten Rücktritt des Auftraggebers entstehen können.
- 7. Rechtsverletzungen: Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts sind explizit ausgeschlossen. Bei Hiscox sind sämtliche Rechtsverletzungen mit Ausnahme von Kartell- und Wettbewerbsrechten sowie Patentrechten mitversichert. Keine Einschränkung grober Fahrlässigkeit und keine zwingende Voraussetzung einer Recherche durch Fachkräfte.
- Subunternehmer nur mitversichert, soweit die Subunternehmer dem versicherten Risiko des Versicherungsnehmer entspricht.
- Kein Versicherungsschutz für vergebliche Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung
Für IT Unternehmen sind selbst bei einer bereits abgeschlossenen Versicherung immer noch Risiken vorhanden. Setzen Sie hier auf IT Versicherungsprofis, deren Anliegen Ihre Absicherung ist, damit Ihre IT Haftflichtversicherung im Schadensfall auch bezahlt.
Hier finden Sie ein solches Unternehmen:
E & K Versicherungsmakler GmbH
Mathildenstr. 7
80336 München
Tel.: 089 / 130 69 80
E-Mail: info@ekmakler.de
web: www.ekmakler.de
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