Sep

10

2008

Abgeltungssteuer Schlupfloch

Abgelegt in Fonds

Es gibt kaum mehr Anlageformen, bei denen um die Zahlung der lästigen Abgeltungs-Steuer herumkommt.
Zuletzt schloss der Gesetzgeber die Lücke bei den Lebensversicherungen. Nach der Gesetzesänderung dürfen nun nur noch echte Lebensversicherungen von der Zahlung der Abgeltungs-Steuer befreit werden. Wir berichteten.

Als Alternative, die Abgeltungs-Steuer zu umgehen sind Schifffonds eine gute Möglichkeit. Diese sind von dem Kurswechsel des Gesetzgebers überhaupt nicht betroffen.
Die erzielten Gewinne gelten als gewerbliche Einkünfte, die nicht von der neuen Steuer erfasst werden.
Selbst bei äußerst gewinnbringenden Schiffen, ist die Steuerlast bequem aus der Kaffeekasse zu zahlen.
Bei einer Einlage von 15.000 Euro fallen gerade mal 20 Euro Steuern an. Zuzüglich der Tonnagesteuer, die jedoch kaum ins Gewicht fällt.

Die großen Verlierer bei dieser Regelung sind die Teilhaber von Aktienfonds. Sie müssen alle bis dato aufgelaufenen Erträge mit einem Schlag bei der Abgeltungssteuer nachversteuern.

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Eine Reaktion zu “Abgeltungssteuer Schlupfloch”

  1. P. Siebel, am 3. November 2008:

    Bei meiner Bank Cortal Consors hab ich ein interessantes Tool gefunden – da gibt es einen bgeltungssteuer-Rechner, mit dem man die Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf die eigenen Anlageentscheidung überprüfen kann: https://aktionen.cortalconsors.de/abgeltungssteuer-rechner/

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