Finanzmärkte, Wirtschaftsunternehmen und ganze Staaten haben derzeit schwer an den Folgen der Wirtschaftskrise zu tragen. Wo Bankrotte drohen, prüfen staatliche Organe, ob und wie sie helfen können. Doch nicht immer ist die Pleite abzuwenden. Frisches Geld kommt nur zögerlich, die Banken misstrauen sich untereinander. Diese so genannte Kreditklemme lässt bis heute namhafte und renommierte Bankhäuser in aller Welt straucheln. Einher geht mit dieser Entwicklung ein massiver Vertrauensverlust bei der Bevölkerung. Viele Menschen fragen sich, ob ihre Spareinlagen bei ihrer Bank noch sicher sind und wie sie überhaupt gesichert werden. Grund genug, die Einlagensicherung hiesiger Banken ein wenig genauer zu betrachten.
In Deutschland sind die Einlagen der Sparer durch zwei Sicherungssysteme geschützt. Zum einen durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), zum anderen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.
Für alle privaten Kreditinstitute und Bausparkassen mit einer deutschen Banklizenz ist die Mitgliedschaft bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken Pflicht. Im Falle einer Pleite entschädigt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken die Sparer für nicht zurückgezahlte Einlagen. Dazu gehören Sichteinlagen, Termineinlagen und Spareinlagen sowie Sparbriefe. Derzeit sind Spareinlagen bis zu 50.000 Euro durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken gesichert. Wer also bis zu 50.000 Euro bei einer Bank mit deutscher Lizenz als Spargeld angelegt hat, bekommt dies im Falle eines Bankrotts dieser Bank von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zurück. Im Entschädigungsfall werden die Gläubiger augenblicklich von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Kenntnis gesetzt, dann müssen sie ihren Anspruch schriftlich geltend machen. Dieser wird dann nach ordnungsgemäßer Prüfung in spätestens drei Monaten durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken erfüllt. In Zeiten globaler Verflechtungen des Finanzsystems sind Spareinlagen bei ausländischen Banken nicht ungewöhnlich. Zweigniederlassungen ausländischer Banken sind jedoch nicht durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken gesichert. Hier sollten sich die Kunden direkt bei der Bank nach den entsprechenden nationalen Sicherungssystemen erkundigen.
Eine zweite Sicherheit bieten etliche deutsche Banken durch den Einlagensicherungsfonds. Hier ist die Mitgliedschaft freiwillig, die meisten deutschen Banken tragen das Konzept jedoch mit. Eine Liste aller teilnehmenden Banken findet sich auf den Internetseiten des Bundesverbandes deutscher Banken, alternativ können Sparer einfach bei ihrer Bank nachfragen. Der Einlagensicherungsfonds sichert Sichteinlagen, Termineinlagen und Spareinlagen privater Personen und Wirtschaftsunternehmen über die Entschädigungsleistung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken hinaus. Die Einlagen jedes einzelnen Kunden sind mit bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank gesichert. Der § 23a des Kreditwesengesetzes schreibt der Bank vor, dass sie den Kunden bereits vor der Kontoeröffnung davon in Kenntnis setzen muss, ob sie den Einlagensicherungsfonds mit trägt. Wer ganz sicher gehen will, fragt einfach bei seiner derzeitigen oder zukünftigen Bank nach.
Fazit:
Wenn Otto Normalverbraucher sein Geld zu einer deutschen Bank trägt und es auf Sparkonten, Sichteinlagen oder Termineinlagen oder in Sparbriefen anlegt, braucht sich um die Sicherheit nicht sorgen. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sowie das Kreditwesengesetz sehen einen umfangreichen Schutz des Geldes privater Anleger vor. Wer ganz sicher gehen will, sollte große Beträge auf mehrere Banken verteilen.
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