Beim sogenannten „Festgeld“ handelt es sich um eine Form der Geldanlage, die der Anlageform „Tagesgeld“ in ihrer Art und Weise sehr ähnlich ist. Der wesentliche Unterschied zwischen Festgeld und Tagesgeld besteht dabei jedoch darin, dass bei einem Festgeldkonto der Anleger sein Guthaben zu einem, im Vorfeld festgelegten, Zinssatz für einen ebenfalls festgelegten Zeitraum auf dem jeweiligen Konto anlegt. Dabei ist es auch für den betreffenden Anleger nicht – oder nur bedingt und mit Zinsverlusten verbunden – möglich, vor Ablauf des für die Anlage des Geldes vereinbarten Zeitraums ganz oder teilweise über das fest angelegte Guthaben zu verfügen.
Will der Anleger über seine, auf dem Festgeldkonto angelegte, Summe verfügen, muss er bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit warten. Dies gilt auch dann, wenn nur über einen Teilbetrag verfügt werden soll. Trotzdem bieten viele Banken ihren Kunden die Möglichkeit, vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums über den angelegten Betrag ganz oder teilweise zu verfügen. Allerdings werden für diese „Kulanz“, wie weiter oben erwähnt, Verzugszinsen in unterschiedlicher Höhe berechnet. Dies kann sogar soweit gehen, das der Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Festgeld-Zinsen verfällt. In diesem Fall gewährt das Kreditinstitut lediglich eine Verzinsung ähnlich der Verzinsung für „normale“ Sparbücher.
Diese, meist schlechte, Verfügbarkeit wird aber durch den, im Gegensatz zum Tagesgeld, höheren Zinssatz ausgeglichen, der bei dem jeweiligen Kreditinstitut erfragt werden kann. Zu erfragen ist auch der Anlagezeitraum für die betreffende Festgeldanlage. Dieser liegt bei den meisten Anbietern bei einem Jahr und bis zu sechs Jahren. Somit ist diese Form für kurzfristige und mittelfristige Anlagen geeignet.
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