Mrz

17

2010

Wissenswertes zur Mietkaution

Abgelegt in Kapitalanlage

Bei Abschluss eines Mietvertrages wird von Ihnen eine Kautionszahlung vom Vermieter des angemieteten Objektes verlangt. Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung an den Vermieter für den Fall, dass Sie als Mieter den im Mietvertrag festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommen.



Eine derartige Mietsicherheit wird im Mietvertrag vereinbart und wird spätestens mit dem Mietbeginn fällig. Die Kautionshöhe kann ausgehandelt werden, darf aber nicht über eine Obergrenze von mehr als drei Monatsmieten hinausgehen.

Was geschieht mit der Kaution?
Häufig fordert der Vermieter eine Barkaution, die in bar oder per Banküberweisung an den Vermieter gezahlt wird. Sie sind jedoch gesetzlich dazu berechtigt, die Zahlung in drei Monatsraten an Ihren Vermieter zu zahlen. Diese Barkaution muss durch Ihren Vermieter separat von seinem Vermögen auf einem Kautionskonto angelegt werden. Andere Kautionsformen müssen zwischen dem Vermieter und Ihnen gesondert vereinbart werden, wie zum Beispiel die Anlage eines gemeinsamen Sparbuches, die Anlage eines Sparbuches durch den Mieter, dass an den Vermieter verpfändet wird, die Anlage eines Sparbuches mit Sperrvermerk oder eine Bankbürgschaft. Auf Ihr Verlangen hin muss der Vermieter Ihnen Auskunft über den Verbleib der gezahlten Mietkaution geben oder Ihnen entsprechende Belege als Nachweis vorlegen.

Bekomme ich die Mietkaution wieder?
Bestehen nach Beendigung des Mietverhältnisses keine Forderungen mehr durch den Vermieter, muss dieser die gezahlte Mietsicherheit zuzüglich aller angefallenen Zinsen und Zinseszinsen zeitnah an Sie auszahlen.

Bookmarken auf: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • MisterWong
  • Ask
  • Tausendreporter
  • Furl
  • Live-MSN
  • del.icio.us
  • Google Bookmarks
  • Newstube
  • YahooMyWeb
  • Technorati
Ähnliche Beiträge:

Einen Kommentar dazu schreiben: