Seit August 2009 erhalten Fahrzeughalter einen staatlichen Barzuschuss in Höhe von 330 €, wenn sie ihren Diesel-Pkw, Transporter oder ihr Wohnmobil mit Pkw-Zulassung mit einem Diesel-Partikelfilter in einem Kfz-Meisterbetrieb nachrüsten.
Nachdem die Bundesregierung mit der Abwrackprämie bereits den Absatz von Neuwagen angekurbelt hat, erhöht der Sofortzuschuss nun den Anreiz, gebrauchte Diesel-Fahrzeuge zu modernisieren. Bisher erhielten Fahrzeughalter die 330 € auf die Kfz-Steuer gutgeschrieben, so dass der Bonus erst verzögert wirksam wurde. Alternativ zum Sofort-Zuschuss gilt die Steuergutschrift auch weiterhin.
Der neue Bargeld-Zuschuss wird seit dem 01. August 2009 gewährt und endet noch in diesem Jahr. Wer demnach in den Genuss der staatlichen Förderung kommen möchte, muss bis zum 31. Dezember 2009 sein Fahrzeug nachrüsten. Wer später kommt, zahlt den Einbau komplett selbst!
NACHRÜSTVORTEILE
- 330 € staatliche Bar-Förderung als Sofortzuschuss für Fahrzeuge mit Pkw-Zulassung (Achtung – bis zum 31. Dezember 2009 begrenzt!)
- Günstigere Kfz-Steuer mit Rußfilter (alle Diesel ohne Filter zahlen jährlich erhöhte Kfz-Steuern)
- Freie Fahrt – in allen Umweltzonen, mit den meisten Partikelfiltern Sie die grüne Plakette
- Steigerung Wiederverkaufswert
Nur Fahrzeuge mit einer Pkw-Zulassung und die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden erhalten die steuerliche Förderung. Die Strafsteuer für Fahrzeuge ohne Filter beträgt 1, 20 € pro 100 ccm Hubraum und gilt bis zum 31. März 2011.
ABWICKLUNG
Die Abwicklung des Bargeld-Zuschusses übernimmt das BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Werkstatt stellt den Fahrzeugbesitzern eine Bescheinigung über die Nachrüstung aus. Die Zulassungsstelle vermerkt den Einbau des Diesel-Partikelfilters im Fahrzeugschein. Anträge für den Barzuschuss können auf der Homepage des BAFA abgerufen und bis einschließlich 15. Februar 2010 eingereicht werden. Sie sind rückwirkend auch für Einbauten gültig, die bereits im August vorgenommen werden.
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