Nach Bekanntwerden der Abgeltungssteuer warben viele Banken damit, Fonds einfach unter dem Mantel einer Kapital-Lebensversicherung laufen zu lassen und somit die lästige neue Steuer zu umgehen.
Das Argument war, das die Erträge bis zur Fälligkeit nicht vom Fiskus belastet werden dürfen. Im Gegensatz zu Fondssparplänen wird bei den Versicherungen nur die Hälfte oder ein kleiner Ertragsanteil besteuert, nämlich dann wenn der Ertrag als monatliche Rente ausbezahlt wird. (weiterlesen…)
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