Beamte, Berufssoldaten, Richter sowie Angestellte im öffentlichen Dienst die nicht älter als 58 Jahre sind, können eine Beamtendarlehen/-kredit beantragen. Es handelt sich hierbei um einen so genannten Spezialkredit, denn diese Kreditvariante ist nur für den genannten Personenkreis zugänglich.
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