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Dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird, um im Alter seinen Lebensstandard halten zu können, ist hinreichend bekannt. Daher gibt es verschiedene Möglichkeiten eine private Vorsorge zu treffen. Früher gab es als Altersvorsorge meist nur die klassische Form einer Kapitallebensversicherung. Bei dieser Versicherung wird entweder zum vereinbarten Ablauf oder aber bei Tod der versicherten Person eine Leistung in Form eines einmaligen Kapitals fällig. (weiterlesen…)
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Im sog. LV-Zweitmarkt werden laufende oder auch schon stillgelegte Policen für eine kapitalbildende Versicherung gehandelt, darunter sind die klassische Kapital-Lebensversicherung und die private Rentenversicherung. Der Verkauf der Police kann durchaus attraktivere Erlöse einbringen als die Kündigung bei der eigenen Versicherungsgesellschaft. Das Zurückgeben der Versicherungspolice bei Kündigung zieht jedoch in aller Regel erhebliche finanzielle Nachteile mit sich. Deshalb erfuhr der LV-Zweitmarkt in den ersten Jahren einen enormen Aufschwung. Es liegt in der Natur, dass die meisten Versicherungsnehmer ihre laufende Police gerne an den Höchstbietenden abgeben wollen. (weiterlesen…)
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Die deutsche Finanzaufsicht BaFin überprüft momentan fragwürdige Produkte der Anbieter für Lebensversicherungen. Insbesondere geht es dabei um ein Vertragsmodell, das den Versicherten einerseits recht hohe Renditen verspricht, andererseits flexibel zu kündigen ist ohne große Verluste in Kauf nehmen zu müssen. Somit stellen es eine Kombination aus den Vorteilen langfristiger Geldanlagen mit den Vorteilen eines Festgeldkontos dar. Die Bafin befürchtet, dass diese Verträge nachteilig für die “normalen” Lebensversicherungen sind. (weiterlesen…)
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Bei einer Lebensversicherung in Form einer Kapital-Lebensversicherung handelt es sich in den meisten Fällen um einen sehr langfristigen Vertrag, der fast immer über Jahrzehnte hinweg abgeschlossen wird. Im Normalfall hat man als Versicherter auch nicht vor, die Kapitallebensversicherung vorzeitig zu kündigen, dennoch kommt es nicht selten vor, dass dieses aus finanziellen Gründen heraus notwendig ist, weil man das bisher angesparte Kapital dringend benötigt. (weiterlesen…)
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Nach Bekanntwerden der Abgeltungssteuer warben viele Banken damit, Fonds einfach unter dem Mantel einer Kapital-Lebensversicherung laufen zu lassen und somit die lästige neue Steuer zu umgehen.
Das Argument war, das die Erträge bis zur Fälligkeit nicht vom Fiskus belastet werden dürfen. Im Gegensatz zu Fondssparplänen wird bei den Versicherungen nur die Hälfte oder ein kleiner Ertragsanteil besteuert, nämlich dann wenn der Ertrag als monatliche Rente ausbezahlt wird. (weiterlesen…)
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