Es gibt kaum mehr Anlageformen, bei denen um die Zahlung der lästigen Abgeltungs-Steuer herumkommt.
Zuletzt schloss der Gesetzgeber die Lücke bei den Lebensversicherungen. Nach der Gesetzesänderung dürfen nun nur noch echte Lebensversicherungen von der Zahlung der Abgeltungs-Steuer befreit werden. Wir berichteten. (weiterlesen…)
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