Für berufstätige, werdende Eltern gibt es seit dem Jahr 2007 die Möglichkeit, Elterngeld nach der Geburt des Kindes in Anspruch zu nehmen, um den Einkommensverlust während des ersten Jahres der Kindererziehung aufzufangen. Das Elterngeld ist nicht an die Mutter oder den Vater gebunden, sondern kann von einem Elternteil bis zu 12 Monate, von beiden Elternteilen bis zu 14 Monate bezogen werden. (weiterlesen…)
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Grundsätzlich ist ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung möglich, wenn man nicht der Versicherungspflicht unterliegt. Dies gilt damit in erster Linie für selbständig und freiberuflich Tätige. Selbständige aus Heilberufen haben die Möglichkeit spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen.
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