Sep

23

2009

Die Rechtsschutzversicherung – eine Investition, die sich auszahlt!

Abgelegt in Versicherung

Nicht selten sind deutsche Bundesbürger in gerichtliche Streits und Verfahren verwickelt. Teils, weil ihnen etwas vorgeworfen wird und sie sich nun dafür zu verantworten haben und (und das zu einem viel größeren Teil), weil sie durch ein Gerichtsverfahren ihr Recht einklagen möchten.


In solchen Fällen greift der Rechtsschutz oder vielmehr die Rechtsschutzversicherung.
Doch was genau ist darunter zu verstehen?

Das Prinzip des Rechtschutzes basiert auf dem Grundgesetz. Dort steht geschrieben, dass jeder Bundesbürger über das Recht verfügt, sich das Urteil eines unabhängigen Gerichtes über einen Sachverhalt einzuholen. Diese Anträge zur Überprüfung der Sachverhalte, die an das Gericht gestellt werden und deren Bearbeitung sowie die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens und die Überprüfung der Sachlage bringen meist hohe Kosten mit sich. Diese Kosten sind in der Regel vom Antragssteller bzw. Kläger zu zahlen – es sei denn, er hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Und hier zeichnen sich die Vorteile der Rechtsschutzversicherung bzw. des Rechtsschutzes ab:
Eine vorsorglich abgeschlossene Rechtsschutzversicherung unterstützt einen Kläger oder Angeklagten in einem Prozess, indem sie für die auftretenden Anwaltskosten und die Kosten der Zeugengelder aufkommt. Auch die Gerichtskosten werden übernommen, falls der Versicherte für diese aufkommen müsste.

Für den Fall, dass der Versicherte die Kosten der Gegenpartei übernehmen müsste, springt auch hier die Rechtsschutzversicherung ein. Die Rechtsschutzversicherung bewahrt den Klienten also vor einem immensen Kostenrisiko. Sie gibt ihm finanzielle Sicherheit und schließt unberechenbare, plötzlich entstehende Kosten innerhalb eines Verfahrens aus.

Dem Kunden sind beim Rechtsschutz verschiedene, flexible Möglichkeiten geboten. So kann er ganz individuell ein Inklusivpaket für verschiedene Teilbereiche oder ein nur für einen Teilbereich geltendes Rechtsschutzpaket abschließen, z.B. für den Arbeitsrechtsschutz. Speziell im Falle des Arbeitsrechtsschutzes werden nur Themen, die mit dem Arbeitsverhältnis zusammen hängen, berücksichtigt, z.B. ein falsch ausgestelltes Arbeitszeugnis, gegen dessen Gültigkeit man klagt. Auch (aus der Sicht des Klägers) unberechtigte Kündigungen fallen darunter.

Der Rechtsschutz ist Serviceleistung Ihrer Versicherung. Lassen Sie sich doch einmal unverbindlich bei Ihrem Berater die Vorteile dieser Versicherungsart aufzeigen! Es ist eine Investition, die sich lohnt. Denn man kann nie wissen, was kommt – gerade in Krisenzeiten!

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