Mrz

23

2009

AIG und die Cross-Border-Geschäfte

Abgelegt in Wirtschaftskrise

Die Cross-Border-Geschäfte, bei denen AIG als Versicherer für Projekte amerikanischer “Investoren” und deutscher Kommunen auftrat, sind so komplex und haarsträubend, dass man ihnen einen eigenen Beitrag widmen muss. Cross-Border-Geschäfte heißen so, weil die Vertragspartner aus zwei verschiedenen Ländern stammen und dadurch in einem Land Steuervorteile geltend gemacht werden können, die beide unter sich aufteilen.

Bei den Geschäften handelt es sich um langfristige Leasingverträge, die beispielsweise nach US-amerikanischem Steuerrecht wie Eigentum zu behandeln sind. Da den hieraus resultierenden Abschreibungen beim amerikanischen “Investor” keine realen Anschaffungskosten gegenüberstehen, sind Cross-Border-Geschäfte reine Steuersparmodelle. Und die Investoren sind gar keine, denn sie investieren nichts. Das System ist dermaßen komplex und abstrus, dass es eine fast nicht zu meisternde Herausforderung ist, es verständlich darzustellen. Ein Beispiel:

Eine deutsche Kommune baut eine neue Müllverbrennungsanlage. Sie verleast das Objekt an einen amerikanischen Investor auf 75 Jahre, um es direkt wieder auf 25 Jahre zurück zu leasen. Das Geschäftsvolumen sei 400 Millionen Dollar. Es werden aber tatsächlich nur 25 Millionen an die Kommune gezahlt, weitere 25 Millionen an AIG als Versicherungsprämie. Die restlichen 350 Millionen bekommt der Investor als Kredit von, na, sagen wir mal der Landesbank Baden-Württemberg. Bei der hat die Kommune auch ihr Konto. Der Investor zahl also brav seine Leasingrate vom LBW-Konto auf das LBW-Konto der Kommune. Die Kommune zahlt auch brav ihre Leasingrate an den Investor von ihrem LBW-Konto auf das LBW-Konto des Investors. Das Geld wird also innerhalb einer Bank einfach hin und wieder zurück geschoben. Am Ende der Vertragslaufzeit hat, wenn alles planmäßig verläuft, der Investor dadurch 100 Millionen verdient. Das wird ihm auch vertraglich garantiert und damit das eingehalten werden kann, versichert AIG diese Gewinngarantie. Da der Investor aber ein Schlauberger ist, hat er eine Klausel eingebaut, dass die Kommune für die Versicherung einspringen muss, wenn AIG das nicht kann. Hinzu kommt, dass im Jahr 2005 das Cross-Boarder-Leasing in dieser Form von der US-Finanzbehörde als unzulässig festgestellt wurde und den Investoren rückwirkend alle Steuervorteile aberkannt wurden. Diese versuchen nun, mit allen Mitteln eine Rückabwicklung der Verträge zu erreichen, was den deutschen Kommunen teuer zu stehen kommt.

Man höre und staune, dass etwa 150 deutsche Städte in diesen Sumpf “geraten” sind. Es ist für den gemeinen Bundesbürger kaum mehr verständlich, wie sich Politiker auf solche Geschäfte einlassen und damit Milliarden Steuergelder buchstäblich aus dem Fenster werfen.

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