Feb

16

2009

Bad Bank – das Zauberwort zur Lösung der Bankenkrise

Abgelegt in Wirtschaftskrise

„Bad Bank“ – Seit Herr Ackermann von der Deutschen Bank Ende vergangenen Jahres diesen Begriff  in die Diskussion um die Lösung  der Finanzkrise einbrachte, hört man darüber Tag ein, Tag aus in allen Medien.   Wörtlich übersetzt bedeutet es ja in etwa böse oder schlechte Bank. Dies bezieht sich jedoch nicht darauf, dass die Bank an sich schlecht ist, sondern ihr Portfolio aus schlechten Positionen besteht. Dieses setzt sich nämlich zusammen aus Krediten mit hohem Ausfallrisiko, die momentan nur noch von geringem Wert sind. Für private Banken ist das natürlich kein sonderlich reizvolles Geschäftskonzept, es handelt sich dabei also um eine staatliche Notlösung für Krisen. Und so eine haben wir ja aktuell.

Durch die Bad Bank können normale Banken ihre Liquidität verbessern, indem sie die stark risikobehaftete Wertpapiere und Kredite an eine Bad Bank verkaufen und somit ihre Bilanz entlastet wird. Der Kaufpreis der ergibt sich aus dem Nominalwert abzüglich eines Abschlags für den erwarteten Ausfall. Die Bad Bank hat quasi die Funktion eines Inkassounternehmens, sie nimmt nicht weiter am Finanzmarkt teil. Ziel sollte es sein, dass die Wertpapiere wieder abgestoßen werden, wenn sich der Markt dafür erholt hat. Im Fall von Krediten soll für eine gewisse Dauer die Abwicklung ausgesetzt werden oder wenigstens ohne Druck erfolgen, um so den Schuldnern etwas Luft zu verschaffen. Das kann schon ausreichend, um eine Zwangsversteigerung einer Immobilie zu vermeiden. Was wiederum einen positiven Effekt auf die Immobilienpreise hat, die ebenfalls stabilisiert würden. Es kann auch vereinbart werden, dass die entlasteten Banken dazu verpflichtet sind, nach gewisser Zeit die faulen Eier wieder zu übernehmen, sobald es die Geschäftslage zulässt. Da auch eine Bad Bank über ausreichend Liquidität verfügen muss, um einerseits die faulen Werte aufzukaufen, andererseits um die Risiken dieser tragen zu können. Um das zu gewährleisten, tritt der Staat als Bürge auf.

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